Der Anwalt Udo Vetter

Donnerstag 18 Januar. 2007 um 21:58 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Meine Meinung!, Umgang | 6 Kommentare

Ist Udo Vetter von Law Blog eben doch nur ein Anwalt?

Diese Meldung auf seinen Blog ließ mich doch merklich die Luft einziehen:

18. 1 .2007

Ein Euro pro Leser

Ich habe jetzt auch einen Anwalt. Schwerpunkt Internet-, Urheber- und Äußerungsrecht. Der Kollege mahnt für mich eine Person ab, die ins Internet schreibt. Das Schreiben ist sehr schön formuliert, mit vielen interessanten Paragrafen.

Am Streitwert hätte man vielleicht noch etwas schrauben können. Am Ende kostet der Spaß den Betreffenden einen Euro pro täglichem Leser. Das ist doch fast ein Schnäppchen.

Greift der von uns allen bis jetzt sehr geschätzte Blogger und Anwalt, der bei seinen Vortrag auf den 23c3 die Herzen der Anwesenden im Sturm eroberte, ich schrieb darüber, zu der Waffe das Abmahnens?

War diese ganze lieb getue auf seinen Blog und beim 23c3 nur gute Schauspielerei?

Oder ist der Gegner so gestrickt, dass man einfach nichts anderes mehr machen kann als das große Besteck herauszuholen und sich den Gegner mit kollegialer Hilfe zu sezieren?

Da es Udo Vetter bisher vorzieht zu schweigen und zu genießen. Bleibt uns wohl nichts anderes als abzuwarten und Tee/Kaffee zu trinken. Bis er selber rausrückt wessen Hilfe er im Kampf mit Wem er braucht. Ich bin voll hibbelig, hoffentlich rückt er bald mal raus mit der Sprache. Denn ich glaube immer noch an das gute im Menschen, auch in manchen Anwälten. :)

6 Kommentare »

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  1. Vorsicht! So was mahnt Udo Vetter ab!

    Oppps. Was sehen denn meine staunenden Augen hier?

    Da maßt sich das Blog Zappis Welt doch tatsächlich an, einen Text zu presentieren, der von einem hier regelmäßig Erwähnung findenden Dritten stammt.
    Schlicht und einfach: Zappi ist em…

  2. Zuerst: ich bin nicht betroffen

    Verstehe ich nicht: Herr Vetter hat sich meines Erinnerns nach auch im Äußerungsrecht schon betätigt. Da hat er dann das Problem, dass selbst der BGH schon ein Urteil gefällt und auch schon auf das Spamming ausgedehnt hat: Der Anwalt hat im außergerichtlichen Verfahren in eigener Sache erst einmal eigene Mittel einzusetzen um den Schaden klein zu halten.

    Das betrifft Abmahnungen und übrigens auch diese Abschlußerklärungen, die oft gefordert werden, wenn nachdem eine einstweilige Verfügung erlassen wurde.

    Siehe auch: Pech für Anwälte Syndikus und Gravenreuth: AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.2006 – AZ: 32 C 2129/05 – 84

    Das bedeutet: Er hat selbst abzumahnen und zwar kostenlos. Beauftragt er einen Kollege, dann bleibt er auf den Kosten sitzen. Konsequenz: Herr Vetter wird wohl auf den Kosten für die Abmahnung sitzen bleiben. Macht 1 Euro pro täglichen Leser des Blogs, den der Herr Vetter abmahnen ließ.

    Und für den Blog eine hübsche Werbung… Auch Anwälte sollten sich vielleicht der friedlichen Variante des Griffes zum Telefonhörer bedienen. Kann viel besser sein.

  3. Valentinstag mit der „DoDR-Blumenhandlung“

    Weil heute Valentinstag ist, möchte ich nicht versäumen, mich bei der „DoDR-Blumenhandlung“ für die in den vergangenen Wochen unverlangt zugesandten „Blumen“ zu bedanken. Meine gute Erziehung gebietet es mir, diese völlig unerw…

  4. A1-GP

    …this post…

  5. Hört, Hört!

    Gerade im “lawblog” gelesen:

    In einigen deutschen Anwaltskanzleien dürften heute nicht unbedingt die Sektkorken knallen.
    Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/04/02/musik-ohne-drm/
    Es geht ums Urheberrecht

  6. Gerade wurde ich von Udo Vetter wegen Verwendung seiner Marke „Law Blog“ abgemahnt. Dank Ihrem Artikel hier überlege ich mir nochmal, ob ich die Gebühr von Herrn Vetters Kollegen zahlen möchte :-)


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