Bis das der Tod euch scheidet

Dienstag 15 Januar. 2008 um 11:09 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, dumm gelaufen, Dumme Welt, Gott, Kultur, Kurz und Gut, Meine Meinung!, Prosa, Terrorismus, Umgang, Verlorene Menschen, wunderbare Welt | 3 Kommentare
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Eheschliessungen sind heutzutage ja nicht mehr zwingend für die Ewigkeit. Der allseits bekannte Satz: „Bis das der Tod euch scheidet.“ hat bei leider sehr vielen Ehen nur noch symbolischen Character, denn Dank des Scheidungsgesetzes und der Bestechlichkeit des Vatikan kann jede Ehe geschieden und annulliert werden; so als wäre nichts gewesen. Jeder kann nach einer Scheidung sein Leben leben und brauch seine/n Ex nie wieder zu sehen, wenn er/sie nicht will….

Jede/r … ?

Nein, eben nicht!
Wenn Kinder im Spiel sind, dann ist man auf Ewig dazu verdonnert Kontakt zu seinem ehemaligen Partner zu halten und sich seine/ihre Nettigkeiten bieten lassen zu müssen. Dann hat der Satz: „Bis das der Tod euch scheidet.“ wieder Gültigkeit.

In Ewigkeit Amen
Euer geschmacksfrage

R.I.P. Privacy das Video

Dienstag 1 Januar. 2008 um 3:05 | Veröffentlicht in Überwachung, Der ganz normale Wahnsinn, Hamburg, Stasi 2.0, Terrorismus, Video | 5 Kommentare

Frohes Neues alle zusammen, oder auch nicht, denn der 0101.2008 Auf dem Trauermarsch letztes Jahr, genauer gesagt gestern, hat ein Kollege von mir ein kleines Video mit seinen Handy aufgenommen. Es gibt eigentlich meine Stimmung zu den Thema ganz gut wieder.

Ruhe sanft Privatsphäre

Montag 31 Dezember. 2007 um 17:12 | Veröffentlicht in Überwachung, Der ganz normale Wahnsinn, Dumme Welt, Hamburg, Politik Kram, Schäuble, Stasi 2.0, Terrorismus | 4 Kommentare

In aller Ruhe und stiller Trauer wurde unter dem Beisein von ca. 2000 Trauergästen in Hamburg die Privatsphäre heute zu Grabe getragen. Wir trauern um ein wichtiges und über die Jahre liebgewonnenes und als sehr Wertvoll empfundenen Mitglied unserer Gesellschaftsordnung.
Möge der Verfassungsbeschwerde Erfolg beschieden sein.

Was kostet denn so ein Top-Listen Platz?

Sonntag 30 Dezember. 2007 um 20:28 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Hamburg, Politik Kram, Satire, Terrorismus | Hinterlasse einen Kommentar

Ja ne, nix SEO hier. Sondern ein Platz in der  in den ersten 35 der Landesliste zur Wahl in Hamburg. Es wird vorraus gesetzt, so Michael Freytag gegenüber dem Hamburg Abendblatt, dass bei der Nominierung unter den ersten 35 eine Wahlspende in Höhe einer Diät, sprich 2326,-Euro, fällig wird.Und auf Bezirks Ebene kostet der Spaß dann eben 293,-Euro, was ebenfalls einer Grunddiät entspricht.
Geahnt habe ich das ja schon immer, daß die Kandidaten nicht nach Kompetenz ausgesucht werden. Dass es allerdings so dramatisch ist hätte ich wirklich nicht erwartet. Der Herr Beust zahlt übrigens auch. Auf die Frage wie es denn aussieht wenn einer oder eine von vornherein sagt, dass er/sie nicht zahlen will, sagte der Herr Freytag in bester Mafia Manier:

Die Frage stellt sich nicht. Niemand habe das bislang versucht.

Ich glaube ich gehe auch in die Hamburger CDU, kauf mir einen Listen Platz und verticker den dann bei Ebay. Da gibt es bestimmt den einen oder anderen Lobbyisten der ein paar Kilo Euro dafür springen lässt.

Via Lummaland.

Ein Ständchen für Schäuble

Sonntag 30 Dezember. 2007 um 11:43 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Politik Kram, Satire, Schäuble, Stasi 2.0, Terrorismus | 1 Kommentar

Für alle die noch nicht wissen was uns seit diesen Jahr noch so alles erwartet. Aus dem satirischen Jahresrückblick  der Toll! Redaktion für 2007.

Deutschland ein Kindermärchen

Samstag 15 Dezember. 2007 um 0:07 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Du bist Deutschland, Dumme Welt, Terrorismus | Hinterlasse einen Kommentar

Denk ich an Deutschland in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht. Altes Zitat und leider immer wieder war. Jetzt wollen die Leichengräber unserer Grundrechte mit einer gigantischen Marketing Aktion dafür sorgen das Deutschland Kinderfreundlicher wird. Natürlich wird das, genauso wie das letzte mal auch ein ganz gewaltiger Schlag ins Wasser und ist eigentlich nur dazu geeignet das Gewissen der einen oder anderen leichtgläubigen Person kurzfristig zu erleichtern, geändert hat die letzte Aktion überhaupt nichts, ganz im Gegenteil, es ist viel eher so, dass es immer Schlimmer wird.

Aber wer glaubt das man mit Marketing irgendetwas verbessern kann, der glaubt auch das Microsoft das beste Betriebssystem der Welt geschrieben hat.

Bei der letzten Aktion gab es doch eine schöne kleine Aktion „Du bist Deutschland“ Grafiken in Eigenregie zu erstellen und die interessierte Öffentlichkeit damit zu beglücken. Ich bin dafür diese Aktion wieder aufleben zu lassen. Ich hatte letztesmal etwas verspätet eine Grafik für die alte Aktion gemacht die ich hier dann mal rechtzeitig zur neuen Aktion präsentiere und gleich danahc gibt es noch einen Ausflug in die Vergangenheit zu einer ersten du bist Deutschland Aktionen. Danach weiß man wenigstens die heutigen richtig zu bewerten.

Du bist Deutschland in der heutigen Zeit:

dubistkindrgarten1.jpg

Du bist Deutschland in einer früheren Aktion aus dem jahre 1935(via jdr):

Keine weiteren Fragen…

Dein Polizeistaat, das unbekannte Wesen macht eine Pause

Sonntag 23 September. 2007 um 11:42 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Dumme Welt, Schäuble, Stasi 2.0, Terrorismus | 2 Kommentare
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Meine kleine Reihe macht eine kleine Pause bis nächste Woche (oder übernächste, Zeit ist im Moment ein sehr knappes Gut). Eigentlich wollte ich Heute weiter machen bin ich dann via Fefe über einen Artikel bei der Zeit gestolpert, der meine Arbeit ein bisschen vorweg nimmt. Zwar ist der Ton von Kai Biermann lange nicht so bissig und präzise, allerdings kann dann auch Standard Konservative mit den Text was anfangen ohne gleich die dreckige Kommunisten und Vaterlandsverräter Keule rausholen zu müssen.
Da ich es aber nicht mag einfach nur ein paar Zeilen Text zu tippen und den dann als Blog Post zu servieren, gibt aus gegeben Anlass ein Wiederaufleben meiner Reihe der Billigstpolemiker diesmal ein Special mit zwei Zitaten von und mit Doktor Wolfgang Schäuble, damit wir nicht vergessen mit wem wir es da eigentlich zu tun haben.

Wir haben 1990 die Wiedervereinigung der ehemaligen DDR mit Mitteldeutschland erreicht, wenigstens das. Der Preis war hoch, wir mussten uns mit Oder-Neiße Grenze abfinden…aber mit den Verlust der Heimat der Deutschen im Osten finden wir uns nicht ab, das kann niemand verlangen.

Schäuble bei einen Vertriebenen Treffen um 93/94 rum aus den Film „Deckname Dennis“

Die rechtsstaatlichen Grundsätze schließen ja nicht aus, dass man bestimmte Freiheitsrechte einschränken kann. Aber es gibt bestimmte Dinge, auf die wir verzichten.

Schäuble zur Süddeutschen Zeitung am 16.12.2005, S. 1, 7 via gavagai.de.

Freedom of Speech

Dienstag 18 September. 2007 um 21:39 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Dumme Welt, Terrorismus, Welt Politik | 1 Kommentar

Eines der höchsten Güter der US Verfassung scheint auch nicht mehr das Papier wert zu sein auf dem es geschrieben worden ist. An University of Florida wurde ein Student von der Polizei während einer Wahlveranstaltung festgenommen, weil er John Kerry fragen zur Wahl in 2004 gefragt hatte. Andrew Meyer wollte unter anderen wissen wie es bei den Wahlen zu den massiven Einschüchterungen von überwiegend farbigen Wählern kommen konnte und warum er nichts gegen den Wahlbetrug in Ohio unternommen habe. Schließlich und endlich wollte er dann noch wissen ob Kerry Mitglied bei Skulls and Bones ist. Das war dann auch der Moment, wo die Polizei-Kräfte sich einmischten und Andrew Meyer die Spezial-Behandlung zukommen ließen die jetzt wohl jeder kriegt, der von seinen Recht auf Freiheit der Rede Gebrauch macht.

Andrew Meyer wurde nach dem Zwischenfall in das Alachua County Gefängnis überstellt. Ihm wird Widerstand gegen die Staatsgewalt und Störung des Friedens (was immer auch disturbing the peace auch bedeutet, vielleicht liest jemand mit und kann das richtig stellen) vorgeworfen.

Laut Post Chronicle habe die Polizei kein Standard Prozedur wie in einen Fall wie diesen umzugehen ist, und ab wann man Teaser Waffen einsetzen soll und wann nicht. Was hier natürlich auch schön zu sehen ist, wie niedrig die Hemmschwelle für den Einsatz von Teaser Waffen ist, denn ich bezweifle, dass die 19 Polizisten das Feuer mit Handfeuerwaffen eröffnet hätten.

Via Politblog und Engola.

Dein Polizeistaat, das unbekannte Wesen II

Montag 17 September. 2007 um 22:03 | Veröffentlicht in Überwachung, Polizeistaat, Stasi 2.0, Terrorismus | 1 Kommentar
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Und weiter geht das in der Reihe mit den abklopfen nach Gesetzen auf Polizeistaat Tauglichkeit. Diesmal kommt der Klassiker dran und zwar der Paragraph 129a und 129b. Diese Paragraphen wurden erlassen um eine Handhabe gegen potentielle Terroristen zu haben. Der 129 beinhaltet schon das erste Werkzeug um sich unbequeme Bürger zu filetieren, denn dort steht:

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

Was auffällt ist, dass der Versuch schon Strafbar ist, und, nicht weiter überraschend, sind politische Parteien die das Bundeverfassungsgericht nicht für verfassungsfeindlich hält nicht von den Paragraphen betroffen. Wo jetzt der Versuch anfängt eine kriminelle Verienigung zu gründen anfängt und wo er aufhört, ist nicht definiert. Wieder ein Gesetz, dass allen Anschein nach bestens dazu geeignet ist unliebsame Teile der Bevölkerung zu schikanieren.

Das Gesetz hat aber noch zwei Teile die sich mit der Terrorismus befassen und ebenfalls viele Möglichkeiten für die Strafverfolger und Staatsschützer Mitbürger in jeder Beziehung ruhig zu stellen.

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder

2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,

2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,

3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,

4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder

5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,

oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Viel text, wie so oft. Aber der interessante Teil ist der zweite Absatz. Bei entsprechender Auslegung reicht es schon Gewalt in irgendeinen Zusammenhang gut zu heißen um in das Malwerk der Justiz-Mühle zu kommen. Man mus nichts getan haben, man muss nur denken und sagen oder eben schreiben. So wie es in Magdeburg gelaufen ist, wo ein Prozess nach 129a/b angestrengt worden ist, weil sie angeblich an Brandanschlägen gegen ein Polizei Revier beteiligt sein sollten. Bis heute hat die Staatsanwaltschaft es nicht beweisen können, was Richter nicht daran hinderte einen der Beklagten, Marco Heinrichs, weg zusperren. Die ganze Geschichte kann man hier ganz gut nach lesen.

Der 129b erstreckt die Wirksamkeit des Paragraphen auch auf das Ausland und sorgt dadurch dafür, dass man auch außerhalb Deutschlands sich die interessanten Teil lieber denken als sagen sollte.

Mehr aus der Reihe:

Dein Polizeistaat, das unbekannte Wesen (Antiterrordateigesetz (ATDG).

Dein Polizeistaat, das unbekannte Wesen

Sonntag 16 September. 2007 um 23:16 | Veröffentlicht in Überwachung, Der ganz normale Wahnsinn, Polizeistaat, Stasi 2.0, Terrorismus | 4 Kommentare
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Erst einmal ein bisschen Historisches:

Die ursprüngliche Bedeutung des Polizeistaates war eine absolutistische Staatsform, in der der Begriff Polizei für den begriff Verwaltung stand. In dieser Staatsform war das Staatsoberhaupt auc gleichzeitig der höchste Diener des Staates und für das Wohl ergehen seiner Bürger verantwortlich.

Heute verwenden wir den Begriff Polizeistaat in einen anderen Kontext. Heute ist bei den Begriff Polizeistaat ein übermäßig repressiver Staat gemeint, der die Verantwortung seinen Bürgern über negiert und sich faktisch nur noch um die innere und äußere Sicherheit kümmert. Laut Wikipedia kann man in einen solchen Fall auch von einen Nachtwächter-Staat sprechen. Allerdings verniedlicht dieser Begriff den Sachverhalt meiner Meinung nach zu sehr.

Der Grund warum ich das hier schreibe ist, dass ich mir Gedanken mache in wie weit schon Gesetze existieren, die den Begriff Polizeistaat für Deutschland rechtfertigen. um da mal einen Anfang zu finden, habe ich mir mal das Antiterrordateigesetz (ATDG) vorgenommen und ein bisschen quergelesen.

Wer speichert dort Daten und kann auch wieder auf sie zurückgreifen?

§ 1 Antiterrordatei

(1) Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt (beteiligte Behörden) führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei (Antiterrordatei).

(2) Zur Teilnahme an der Antiterrordatei sind als beteiligte Behörden im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern weitere Polizeivollzugsbehörden berechtigt, soweit

1.diesen Aufgaben zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland nicht nur im Einzelfall besonders zugewiesen sind,

2.ihr Zugriff auf die Antiterrordatei für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Nummer 1 erforderlich und dies unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und der Sicherheitsinteressen der beteiligten Behörden angemessen ist.

Also eigentlich jede Bundesbehörde, die in irgendeiner Form etwas mit Kriminalitäts bekämpfung zu tun hat. Und bei §1.2.2 kann schon eigentlich ganz deutlich lesen wohin die Reise geht, denn es geht um die Sicherheitsinteressen der beteiligten Behörden. Kein wort vom Bürger oder vom Staat.

So jetzt weiß ich schon mal wer alles darauf zugreifen darf, aber wer wird denn bitte dort gespeichert, wer ist ein Gefährder?

§2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht

1. Die beteiligten Behörden sind verpflichtet, bereits erhobene Daten nach § 3 Abs. 1 in der Antiterrordatei zu speichern, wenn sie gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften über polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse (Erkenntnisse) verfügen, aus denen sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Daten sich beziehen auf

1. Personen, die

a) einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs, die einen internationalen Bezug aufweist, oder einer terroristischen Vereinigung nach § 129a in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland oder

b) einer Gruppierung, die eine Vereinigung nach Buchstabe a unterstützt, angehören oder diese unterstützen,

2. Personen, die rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen,

3. Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit den in Nummer 1 Buchstabe a oder in Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erwarten sind (Kontaktpersonen), oder

4.

a) Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen oder Unternehmen,

b) Sachen, Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschlüsse, Telekommunikationsendgeräte, Internetseiten oder Adressen für elektronische Post,

bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass sie im Zusammenhang mit einer Person nach Nummer 1 oder Nummer 2 stehen und durch sie Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus gewonnen werden können,und die Kenntnis der Daten für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. 2Satz 1 gilt nur für Daten, die die beteiligten Behörden nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften automatisiert verarbeiten dürfen.

Sehr viel Text. Kurz zusammengefasst bedeutet das eigentlich nur, dass wer schon in irgendeiner Form Gewaltanwendung zur Durchsetzung von politischen Zielen befürwortet(§129a/b), schon zu den Kreis der Gefährder gehört. Aber soviel braucht es ja noch nicht mal. Es reicht ja schon jemanden zu kennen, der irgendwie Gewalt als Lösung für eine gar nicht mal so schlechte Idee hält zu kennen um in die Terrordatei rein zukommen. Angenommen man hat einen Nachbarn mit den man sich öfter gern mal unterhält und mit dem dann auch, weil der nachbarschaftliche Kontakt so gut ist, mal die eine oder andere Kneipen-Tour unternimmt, oder mit den Familien zusammen mal ein Wochenende verbringt. Schon steckt man für die Behörden mit den Gefährder unter einer Decke. Das kann einen auch genauso gehen mit einen Arbeitskollegen, oder mit den Zeitungsmann, den man manchmal Abends ncoh trifft, weil er seinen hund zur selben Zeit ausführt wie man selbst.

Was wird denn nun gespeichert?

Eigentlich fast alles was irgendwie relevant ist:

Der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte, Lichtbilder, die Bezeichnung der Fallgruppe nach § 2 und, soweit keine anderen gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen und dies zur Identifizierung einer Person erforderlich ist, Angaben zu Identitätspapieren.

Wenn tatsächlich Anhaltspunkte für eine terroristische Aktivität vorliegen darf noch viel mehr gespeichtert werden:

Eigene oder von ihnen genutzte Telekommunikationsanschlüsse und Telekommunikationsendgeräte, Adressen für elektronische Post, Bankverbindungen, Schließfächer, auf die Person zugelassene oder von ihr genutzte Fahrzeuge, Familienstand, Volkszugehörigkeit, Angaben zur Religionszugehörigkeit, soweit diese im Einzelfall zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, besondere Fähigkeiten, die nach den auf bestimmten Tatsachen beruhenden Erkenntnissen der beteiligten Behörden der Vorbereitung und Durchführung terroristischer Straftaten nach § 129a Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuchs dienen können, insbesondere besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen, Angaben zum Schulabschluss, zur berufsqualifizierenden Ausbildung und zum ausgeübten Beruf, Angaben zu einer gegenwärtigen oder früheren Tätigkeit in einer lebenswichtigen Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 5 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Amtsgebäude, Angaben zur Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder zur Gewaltbereitschaft der Person, Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte oder Gebiete, an oder in denen sich in § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannte Personen treffen, Kontaktpersonen nach § 2 Satz 1 Nr. 3 zu den jeweiligen Personen nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2, die Bezeichnung der konkreten Vereinigung oder Gruppierung nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder b, der Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das die Speicherung der Erkenntnisse begründet, und uf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhende zusammenfassende besondere Bemerkungen, ergänzende Hinweise und Bewertungen zu Grunddaten und erweiterten Grunddaten, die bereits in Dateien der beteiligten Behörden gespeichert sind, sofern dies im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen geboten und zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus unerlässlich ist.

Schon wieder Tonnenweise Text und ich entschuldige mich dafür. Gespeichtert wird dann alles was über die die Person herausgefunden werden kann. Natürlich kommen dann die Kontaktperson auch nicht zu kurz. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch diese eine Vollbedienung nach ATDG kriegen ist dann natürlich besonders hoch.

Die Daten Krake ist da und der einzige Grund, warum noch nicht mindestens 30 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen in dieser Datei sind, ist meiner Meinung nach einfach Personal Mangel, oder man will auf den richtigen Zeitpunkt warten. Wie wäre es denn mit den nächsten Terroranschlag, der nach Herrn Schäuble mit Atomwaffen geführt werden soll. Wir werden es wohl leider früher erfahren als uns lieb ist.

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