KriPo und Moral

Sonntag 27 Januar. 2008 um 19:05 | Veröffentlicht in Überwachung, Dumme Welt, Meine Meinung!, Polizeistaat, Stasi 2.0 | 3 Kommentare

Zwei Welten treffen aufeinander. Twister berichtet bei Telopolis, dass vom Bund Deutscher Kriminalbeamter der Dienst Anonyphone.de kritisiert wird, der eigentlich nichts illegales macht außer eine Plattform zum Tausch von Prepaid Karten für Handys anzubieten. Da man diesen Tausch nicht melden muss, gibt es natürlich ein kleines Problem mit der Vorratsdatenspeicherung: Die greift bei sowas in’s Leere. Für den mündigen Bürger der etwas von seiner Prvatsphäre hält gut, für den Bund Deutscher Kriminalbeamter böse. Und da die Plattform (noch) nichts illegales macht bleibt denen nur dumpfes gebashe und den Moralapostel zu spielen. Das liest sich dann so:

der Dienst ist unmoralisch und hat fatale Auswirkungen auf die Polizeiarbeit.

Müsste das nicht korrekter Weise Polizeistaat heißen?
Jetzt denk man eigentlich, dass Betreiber eines solchen Portals wie Anonyphone auch die Eier haben so was freundlich lächelnd hinzunehmen und gute Besserung zu wünschen. Aber nein, sie haben ihren Service erstmal auf Standby geschaltet mit der Begründung:

In den letzten Stunden begann eine kontroverse Diskussion über das Angebot von anonyphone.de.
Unsere Idee stösst auf breiten Zuspruch, jedoch gab es auch kritische Stimmen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter hat Zweifel an unserem Angebot geäussert. Dies nehmen wir sehr ernst.

Wir haben in bestem Treu und Glauben gehandelt und setzen nun den Geschäftsbetrieb bis zu einer zweifelsfreien Klärung der Rechtslage aus.

Entschuldigung aber noch gibt es sowas wie Judge Dredd nicht. Noch fällen Polizisten keine Urteile, noch braucht man dazu Richter und dazu gehörige (Schau)Prozesse.

Harren wir der Dinge die da kommen. Wenn das Feuer nicht ab kann, dann soll man nicht damit spielen. Oder steckt selber eine Bundes Behörde hinter Anonyphone.de? Bei Mein Gott und meine Welt wird auch der Verdacht geäußert. Na mal sehen, was da noch kommt.

Wenn Schwarz zu Braun wird

Montag 7 Januar. 2008 um 8:07 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Dumme Welt, Politik Kram, Polizeistaat | 1 Kommentar

Wir alle haben die Meldungen der letzten Tage mitgekriegt, in der in München und Gelsenkirchen deutsche Staatsbürger Opfer von deutsch-feindlichen Übergriffen geworden sein sollen (eben kam die Meldung in Sat-1, dass wieder 7 Jugendliche jemanden in der U-Bahn verprügelt haben sollen und diese vermutlich Ausländer waren, bei AFP steht auf jedenfall nichts von Ausländern). Aber es scheint alles nicht so zu sein wie es uns verkauft wird, Karl Weiss weiß zu berichten, dass in München der pensionierte Schulleiter erstmal seinen Hass gegen Ausländer im allgemeinen formuliert hat bevor diese beiden in Deutschland geborenen Jugendlichen ihm auf ihre Art klar gemacht haben, dass sie das nicht wirklich lustig finden. Und bei den Vorfall in Gelsenkirchen war wohl gar kein rassistischer Hintergrund gegeben, es war ein ganz normaler eskalierter Streit, wie er überall immer wieder mal vorkommt. Die Rassismus(Deutsch-feindlichkeit) ist wohl erst später von den Medien hinzugefügt worden.
Ich selber kann mich immer nur Wundern was hier, und nicht nur hier siehe Frankreich mit ihren Chef-Rassisten Sarkozy, passiert. Brauchen wir wieder ein Sündenbock? Brennen als nächstes Moscheen? Es scheint tatsächlich so zu sein. Hielt ich bis vor kurzen Erscheinung wie Herres Political Incorrect oder den mit Islamophobie durchsetzten Blödsinn den Broder immer wieder gerne im Spiegel absondert für Randerscheinungen einer kleinen Pseudo Elite in Deutschland. So bin ich über Toomuchcookies.net auf der Seite CDU-Politik.de gekommen. Und was da an nicht nur Islamfeindlichen sondern allgemein Ausländerfeindlichen ergüssen in den Kommentaren zu den Thema Armin Laschet – Der wandelnde Austrittsgrund zusammen kam ist erschreckend. Erschreckend auch die politische Unwissenheit der Protagonisten dort. Zum Beispiel wird China als negativ Beispiel für den (eigentlich nicht) real existierenden Sozialismus der mit Turbo-Kapitalismus gemischt wurde herangeholt. Ist schon richtig, China ist nur dafür ein gutes Beispiel wie es nicht funktionieren sollte. Allerdings sollte auch den letzten CDU/CSU und Bush Hurra Rufer klar sein, dass China für neue Weltregierung das große Vorbild sit, wie man relativ Stressfrei Milliarden von Mensch unterdrücken kann und die absolute Kontrolle über alles hat. Die ganzen neuen Gesetze die uns durch die EU angeblich aufgezwungen werden haben doch nichts anderes zum Ziel als die totale Kontrolle, oder besser gesagt den perfekten Polizei Staat.

Was kurzes Krankes

Sonntag 6 Januar. 2008 um 0:05 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Meine Meinung!, Polizeistaat | 1 Kommentar

Irgendwie habe ich ganz langsam den Verdacht, dass es sich bei den dritten Reich nur um einen Prototyp für eine neue Weltordnung handelte, der nach erfolgreicher Erprobung natürlich zerstört werden musste und die Mitwisser beseitigt wurden…

Der Polizeistaat reloaded

Samstag 5 Januar. 2008 um 22:46 | Veröffentlicht in Überwachung, Der ganz normale Wahnsinn, Polizeistaat, Stasi 2.0, Welt Politik | Hinterlasse einen Kommentar

Der Polizeistaat ist etwas was immer näher kommt. Mit großen Schritten werden nach und nach unsere Grundrechte immer mehr aufgeweicht. In Zuge einer Diskussion um den Verbot von sogenannten Hacker Tools in Groß Britannien hat der User Jay Leno im Forum die ganze Geschichte auf einen simplen Punkt gebracht:

Ich hoffe, daß die Sprüche bzgl. „Dummheit und Ignoranz“ von Politikern hier im Forum endlich aufhören!

„DIE“ _wissen_ ganz genau, was sie tun!

Sie _verstehen_ zwar nicht die Details, aber dafür gibt es genügend willige Handlanger.

Aber schon seit Jahren fügt sich eine Maßnahme in die andere, um die kommenden Unruhen schon im Keim zu ersticken, wenn es, wie mit nahezu 100-%iger Sicherheit zu erwarten, wirtschaftlich und generell für breite Kreise der Bevölkerung in Euroüpa immer enger und schließlich sogar das nackte Überleben immer schwieriger werden wird und dementsprechend irgendwann Unruhen oder gar Revolutionen zu erwarten sind.

Es geht mit all diesen Maßnahmen nur um ein einziges Ziel:

Verteidigung und Stabilisierung bzw. Ausweitung der Macht der

(momentan) Herrschenden! Nicht mehr und nicht weniger …!

Dem ist nicht viel hinzuzufügen. All diese Maßnahmen haben nur ein Ziel:

Uns zu versklaven, Alle und Restlos. Jeder der dagegen ist wird in die Mühlen der Gesinnungsjustiz geraten und alles verlieren was er hat. Wenn er Glück hat wird er nur hingerichtet. Wenn er Pech hat werden er und seine Familie einen unglaublichen Terror mit Psychopharmaka und Folter erleben, der den Tod als angemehme alternative erscheinen lässt.

Ganz so dramatisch ist es hier noch nicht, aber wenn man der alten Regel folgen darf, dass was in den USA kommt auch hier kurz über lang eingeführt wird. Wer sich einen kleinen Überblick verschaffen will wie es politisch zur Zeit in den USA aussieht, sollte sich dieses Video von Alex Jones, Betreiber der Seite Infowars.com, ansehen, es ist übrigens nicht sein erstes.

Polizei ist nicht Rechts-Blind

Donnerstag 20 Dezember. 2007 um 23:43 | Veröffentlicht in Der ganz normale Wahnsinn, Dumme Welt, Politik Kram, Polizeistaat | 1 Kommentar

Ganz im Gegenteil, wenn es darum geht „linke“ Demonstranten und Querolanten Dingfest zu machen bedienen sie sich bei so staatsfreundlichen Gut-Menschen Seiten wie die Seite anti-antifa.net, die sich immer wieder den Spass erlauben Fotos von Antifaschisten auf ihrer Seite zu präsentieren. Dass die Faschos ganz nebenbei die Persönlichkeitsrechte der Fotografierten verletzen stört die Schergen dabei kein bisschen und wenn einer Strafrechtlich dagegen angehen will, der wird in Bayern bestenfalls ausgelacht.

Gelesen beim OracleSyndycate geschrieben von Karl Weiss.

Hol mich raus hier!

Sonntag 2 Dezember. 2007 um 13:14 | Veröffentlicht in Pinguinbilder, Polizeistaat | Hinterlasse einen Kommentar
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Penguin Ponders,

Lebenslänglich…warum?

Dein Polizeistaat, das unbekannte Wesen II

Montag 17 September. 2007 um 22:03 | Veröffentlicht in Überwachung, Polizeistaat, Stasi 2.0, Terrorismus | 1 Kommentar
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Und weiter geht das in der Reihe mit den abklopfen nach Gesetzen auf Polizeistaat Tauglichkeit. Diesmal kommt der Klassiker dran und zwar der Paragraph 129a und 129b. Diese Paragraphen wurden erlassen um eine Handhabe gegen potentielle Terroristen zu haben. Der 129 beinhaltet schon das erste Werkzeug um sich unbequeme Bürger zu filetieren, denn dort steht:

§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

Was auffällt ist, dass der Versuch schon Strafbar ist, und, nicht weiter überraschend, sind politische Parteien die das Bundeverfassungsgericht nicht für verfassungsfeindlich hält nicht von den Paragraphen betroffen. Wo jetzt der Versuch anfängt eine kriminelle Verienigung zu gründen anfängt und wo er aufhört, ist nicht definiert. Wieder ein Gesetz, dass allen Anschein nach bestens dazu geeignet ist unliebsame Teile der Bevölkerung zu schikanieren.

Das Gesetz hat aber noch zwei Teile die sich mit der Terrorismus befassen und ebenfalls viele Möglichkeiten für die Strafverfolger und Staatsschützer Mitbürger in jeder Beziehung ruhig zu stellen.

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder

2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,

2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,

3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,

4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder

5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,

oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Viel text, wie so oft. Aber der interessante Teil ist der zweite Absatz. Bei entsprechender Auslegung reicht es schon Gewalt in irgendeinen Zusammenhang gut zu heißen um in das Malwerk der Justiz-Mühle zu kommen. Man mus nichts getan haben, man muss nur denken und sagen oder eben schreiben. So wie es in Magdeburg gelaufen ist, wo ein Prozess nach 129a/b angestrengt worden ist, weil sie angeblich an Brandanschlägen gegen ein Polizei Revier beteiligt sein sollten. Bis heute hat die Staatsanwaltschaft es nicht beweisen können, was Richter nicht daran hinderte einen der Beklagten, Marco Heinrichs, weg zusperren. Die ganze Geschichte kann man hier ganz gut nach lesen.

Der 129b erstreckt die Wirksamkeit des Paragraphen auch auf das Ausland und sorgt dadurch dafür, dass man auch außerhalb Deutschlands sich die interessanten Teil lieber denken als sagen sollte.

Mehr aus der Reihe:

Dein Polizeistaat, das unbekannte Wesen (Antiterrordateigesetz (ATDG).

Dein Polizeistaat, das unbekannte Wesen

Sonntag 16 September. 2007 um 23:16 | Veröffentlicht in Überwachung, Der ganz normale Wahnsinn, Polizeistaat, Stasi 2.0, Terrorismus | 4 Kommentare
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Erst einmal ein bisschen Historisches:

Die ursprüngliche Bedeutung des Polizeistaates war eine absolutistische Staatsform, in der der Begriff Polizei für den begriff Verwaltung stand. In dieser Staatsform war das Staatsoberhaupt auc gleichzeitig der höchste Diener des Staates und für das Wohl ergehen seiner Bürger verantwortlich.

Heute verwenden wir den Begriff Polizeistaat in einen anderen Kontext. Heute ist bei den Begriff Polizeistaat ein übermäßig repressiver Staat gemeint, der die Verantwortung seinen Bürgern über negiert und sich faktisch nur noch um die innere und äußere Sicherheit kümmert. Laut Wikipedia kann man in einen solchen Fall auch von einen Nachtwächter-Staat sprechen. Allerdings verniedlicht dieser Begriff den Sachverhalt meiner Meinung nach zu sehr.

Der Grund warum ich das hier schreibe ist, dass ich mir Gedanken mache in wie weit schon Gesetze existieren, die den Begriff Polizeistaat für Deutschland rechtfertigen. um da mal einen Anfang zu finden, habe ich mir mal das Antiterrordateigesetz (ATDG) vorgenommen und ein bisschen quergelesen.

Wer speichert dort Daten und kann auch wieder auf sie zurückgreifen?

§ 1 Antiterrordatei

(1) Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt (beteiligte Behörden) führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei (Antiterrordatei).

(2) Zur Teilnahme an der Antiterrordatei sind als beteiligte Behörden im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern weitere Polizeivollzugsbehörden berechtigt, soweit

1.diesen Aufgaben zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland nicht nur im Einzelfall besonders zugewiesen sind,

2.ihr Zugriff auf die Antiterrordatei für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Nummer 1 erforderlich und dies unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und der Sicherheitsinteressen der beteiligten Behörden angemessen ist.

Also eigentlich jede Bundesbehörde, die in irgendeiner Form etwas mit Kriminalitäts bekämpfung zu tun hat. Und bei §1.2.2 kann schon eigentlich ganz deutlich lesen wohin die Reise geht, denn es geht um die Sicherheitsinteressen der beteiligten Behörden. Kein wort vom Bürger oder vom Staat.

So jetzt weiß ich schon mal wer alles darauf zugreifen darf, aber wer wird denn bitte dort gespeichert, wer ist ein Gefährder?

§2 Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht

1. Die beteiligten Behörden sind verpflichtet, bereits erhobene Daten nach § 3 Abs. 1 in der Antiterrordatei zu speichern, wenn sie gemäß den für sie geltenden Rechtsvorschriften über polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse (Erkenntnisse) verfügen, aus denen sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Daten sich beziehen auf

1. Personen, die

a) einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs, die einen internationalen Bezug aufweist, oder einer terroristischen Vereinigung nach § 129a in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland oder

b) einer Gruppierung, die eine Vereinigung nach Buchstabe a unterstützt, angehören oder diese unterstützen,

2. Personen, die rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen, vorbereiten, befürworten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen,

3. Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie mit den in Nummer 1 Buchstabe a oder in Nummer 2 genannten Personen nicht nur flüchtig oder in zufälligem Kontakt in Verbindung stehen und durch sie weiterführende Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erwarten sind (Kontaktpersonen), oder

4.

a) Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen oder Unternehmen,

b) Sachen, Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschlüsse, Telekommunikationsendgeräte, Internetseiten oder Adressen für elektronische Post,

bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass sie im Zusammenhang mit einer Person nach Nummer 1 oder Nummer 2 stehen und durch sie Hinweise für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus gewonnen werden können,und die Kenntnis der Daten für die Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. 2Satz 1 gilt nur für Daten, die die beteiligten Behörden nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften automatisiert verarbeiten dürfen.

Sehr viel Text. Kurz zusammengefasst bedeutet das eigentlich nur, dass wer schon in irgendeiner Form Gewaltanwendung zur Durchsetzung von politischen Zielen befürwortet(§129a/b), schon zu den Kreis der Gefährder gehört. Aber soviel braucht es ja noch nicht mal. Es reicht ja schon jemanden zu kennen, der irgendwie Gewalt als Lösung für eine gar nicht mal so schlechte Idee hält zu kennen um in die Terrordatei rein zukommen. Angenommen man hat einen Nachbarn mit den man sich öfter gern mal unterhält und mit dem dann auch, weil der nachbarschaftliche Kontakt so gut ist, mal die eine oder andere Kneipen-Tour unternimmt, oder mit den Familien zusammen mal ein Wochenende verbringt. Schon steckt man für die Behörden mit den Gefährder unter einer Decke. Das kann einen auch genauso gehen mit einen Arbeitskollegen, oder mit den Zeitungsmann, den man manchmal Abends ncoh trifft, weil er seinen hund zur selben Zeit ausführt wie man selbst.

Was wird denn nun gespeichert?

Eigentlich fast alles was irgendwie relevant ist:

Der Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte, Lichtbilder, die Bezeichnung der Fallgruppe nach § 2 und, soweit keine anderen gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen und dies zur Identifizierung einer Person erforderlich ist, Angaben zu Identitätspapieren.

Wenn tatsächlich Anhaltspunkte für eine terroristische Aktivität vorliegen darf noch viel mehr gespeichtert werden:

Eigene oder von ihnen genutzte Telekommunikationsanschlüsse und Telekommunikationsendgeräte, Adressen für elektronische Post, Bankverbindungen, Schließfächer, auf die Person zugelassene oder von ihr genutzte Fahrzeuge, Familienstand, Volkszugehörigkeit, Angaben zur Religionszugehörigkeit, soweit diese im Einzelfall zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, besondere Fähigkeiten, die nach den auf bestimmten Tatsachen beruhenden Erkenntnissen der beteiligten Behörden der Vorbereitung und Durchführung terroristischer Straftaten nach § 129a Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuchs dienen können, insbesondere besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen, Angaben zum Schulabschluss, zur berufsqualifizierenden Ausbildung und zum ausgeübten Beruf, Angaben zu einer gegenwärtigen oder früheren Tätigkeit in einer lebenswichtigen Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 5 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Amtsgebäude, Angaben zur Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder zur Gewaltbereitschaft der Person, Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte oder Gebiete, an oder in denen sich in § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannte Personen treffen, Kontaktpersonen nach § 2 Satz 1 Nr. 3 zu den jeweiligen Personen nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2, die Bezeichnung der konkreten Vereinigung oder Gruppierung nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder b, der Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das die Speicherung der Erkenntnisse begründet, und uf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhende zusammenfassende besondere Bemerkungen, ergänzende Hinweise und Bewertungen zu Grunddaten und erweiterten Grunddaten, die bereits in Dateien der beteiligten Behörden gespeichert sind, sofern dies im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen geboten und zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus unerlässlich ist.

Schon wieder Tonnenweise Text und ich entschuldige mich dafür. Gespeichtert wird dann alles was über die die Person herausgefunden werden kann. Natürlich kommen dann die Kontaktperson auch nicht zu kurz. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch diese eine Vollbedienung nach ATDG kriegen ist dann natürlich besonders hoch.

Die Daten Krake ist da und der einzige Grund, warum noch nicht mindestens 30 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen in dieser Datei sind, ist meiner Meinung nach einfach Personal Mangel, oder man will auf den richtigen Zeitpunkt warten. Wie wäre es denn mit den nächsten Terroranschlag, der nach Herrn Schäuble mit Atomwaffen geführt werden soll. Wir werden es wohl leider früher erfahren als uns lieb ist.

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