Sicherheitsdienst?

Montag 19 März. 2007 um 13:05 | Veröffentlicht in Alltag, Überwachung, Der ganz normale Wahnsinn, dumm gelaufen, Dumme Welt, Hamburg, Meine Meinung!, Terrorismus, Unterwegs, wunderbare Welt | 22 Kommentare

In diesem Beitrag geht es mir um einen ganz bestimmten Vertreter dieser Branche, der Firma SICHERHEIT NORD, eine Tochter der KWS Stimmt nicht, tatsächlich ist die Firma Sicherheit Nord keine Tochter der KWS sondern arbeitet nur sehr eng mit diesem Unternehmen zusammen. Stundenlang habe ich einem Freund immer wieder zugehört, wie Er mir in den letzten Jahren von seinen Erlebnissen als Mitarbeiter dieser Firma berichtete. Einiges erschien mir doch zu unglaubwürdig, so das ich es überprüfte… was aber das Erzählte nur bestätigte. Anderes durfte ich selbst und live miterleben, da Er mich auch im Dienst anrief und ich zu Ihm fuhr um es mir persönlich anzusehen.

Es gibt verschiedene Gründe einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, der Hauptgrund dürfte wohl aber der Schutz von Eigentum sein. Nur was, wenn man sich mit dem beauftragten Sicherheitsdienst den Bock zum Gärtner macht? Regelmäßig berichtete mein Freund mir von der Sammelleidenschaft seiner Kollegen, die besonders in Nachtschichten immer mit mehr Kugelschreibern und Druckerpatronen Ihren Dienst beendeten, als sie Ihn zuvor angetreten hatten… (Komisch, dachte ich, laut Ladenschlussgesetz hatten die entsprechenden Geschäfte doch schon geschlossen.) Und nicht das diese Sicherheitsfachleute Ihre Fundsachen heimlich mit nach Hause geschleppt hatten.. Nein, es wurde damit regelrecht angegeben und sogar untereinander getauscht. Schnell sprach es sich unter den Wachleuten herum, wo mal wieder ein Schrank mit Bürobedarf nicht verschlossen war und wenn man die falsche Tour hatte und an die heissbegehrten Waren nicht herankam, brauchte man nur seinen Kollegen zu Fragen und schon war die gewünschte Ware einige Stunden später da. Mein Freund meldete dies mehrfach seinen Vorgesetzten, auch unter Vorlage von Beweisen, stiess aber immer wieder auf taube Ohren. Das Einzige was sich für Ihn spührbar änderte, war das Er nur noch die unbeliebtesten Dienste verrichten durfte und sinnlose Überstunden ohne Ende aufgebrummt bekam. Unnötig zu berichten, das ab diesem Zeitpunkt kein deutscher Kollege mehr mit Ihm redete. Was mich zum nächsten auffälligen Punkt bringt: Die ehrlichsten und fleissigsten Wachleute dieser Niederlassung in Hamburg, waren die ausländischen Mitarbeiter!
Minimalst Ausgebildet, wurde mein Freund im Revierdienst jede Nacht zu sog. Einbruchsalarmen geschickt, wo Er dann ALLEIN in Geschäftsräume und Häuser gehen musste, bei denen die Einbruchmeldeanlage einen Einbruch gemeldet hatte. Also in Situationen bei denen die Polizei NUR mit Hund und Bewaffnung aufkreuzt. Weigerte er sich, angesichts der deutlichen Gefahr für Leib und Leben, einen solchen Tatort allein zu betreten gab es am Schichtende neben dem Spott der Kollegen auch noch ordentlich Ärger vom Niederlassungsleiter. Allen nicht Eingeweihten: „Es ist extrem leichtsinnig, ALLEIN und ohne SCHUTZ / AUSBILDUNG solche Tatorte frisch nach dem Einbruch zu betreten!! Ein evtl. noch vor Ort befindlicher Straftäter befindet sich in einer extremen Stresssituation und handelt zu aller meisst gewalttätig und unberechenbar!“

    Die einzige Ausbildung die ein Wachmann bei Sicherheit-Nord in Hamburg erhält, ist das Absolvieren der IHK-Prüfung nach § 34 a der Gewerbeordnung, in der Ihm ein marginales Grundwissen der Gesetzeslage abverlangt wird.

Aber wen wundert es, das es dort so zugeht? Wenn man zusätzlich noch weiss, dass der zuständige Schichtleiter im Revierdienst ein AZUBI zur Werkschutzfachkraft ist/war……. Ein Wachman dort für seinen Einsatz pro Stunde weniger Gehalt bezieht als eine Toilettenfrau! In den Revierschichten, die gerne und regelmäßig länger als 12 Stunden im Nachtdienst andauerten, der Revierfahrer zwischen 200 und 300km Stadtfahrten absolviert; dabei mindestens 12 Objektbegehungen von bis zu 40 Minuten dauer zzgl. zu durchschnittlich 3 Alarmfahrten bei Einbruchmeldungen durchmacht. Und das Ganze 6 Tage die Woche! Auch zeigte mein Freund mir seine Verdienstbescheinigungen, die mir für jeden Monat weit mehr als 200 geleistete Arbeitsstunden auswiesen.

Ein weiteres Betätigungsfeld dieses Sicherheitsdienstes war/ist die des Aufzugsnotdienstes. Hierfür durfte mein Freund beim TÜV einen Schein als Aufzugswärter IN SEINER FREIZEIT absolvieren. Wann immer im Großraum Hamburg ein Aufzug verschiedenster Firmen stecken blieb, wurde ein Revierfahrer hingeschickt, um die evtl. im Aufzug eingesperrten Personen möglichst zu Befreien. Jeh nachdem wo mein Freund in seiner Reviertour gerade war, konnte dies schonmal 60 Minuten dauern bis Er bei einem dieser Aufzüge ankam um dann sein Glück zu versuchen. Warum sein Glück? Ganz einfach: Theoretisch hat ein Revierfahrer (Bei Sicherheit-Nord gibt es pro Schicht 2 für den großraum Hamburg) einen Koffer bei sich, in dem sich die Aufzugs-Schlüssel für sein Gebiet befinden. Aber praktisch passen die Schlüssel in vielen Fällen nicht mehr zu den vor Ort verbauten Schlössern der Aufzüge. So kann dann eine Befreiung gerne mal 3 Stunden dauern, wenn erstmal der Ersatzschlüssel durch Drittpersonen beschafft werden muss. Als mein Freund in einem Fall, Er war gerade im Hafen-HH, zu einer Befreiung nach Kaltenkirchen gerufen wurde (locker 45 Minuten Stadtverkehr) und dort der Schlüssel zur Eröffnung des Betriebsraumes nicht passte. ( Er musste hierzu erst rund 150 Schlüssel durchprobieren) Rief mein Freund bei der sog. Sicherheitszentrahle in Kiel an und verlangte einen sofortigen Feuerwehreinsatz! Da die eingeschlossene Dame histerisch und nassgeschwitzt war. (Anmerkung: es war ein gläserner Aufzug.) Man versprach Ihm sofort alles nötige zu Veranlassen….. Als 30 Minuten, unzählige Funkrufe / Gespräche mit der Sicherheitszentrahle, immernoch keine Feuerwehr zu sehen war… rief mein Freund die Feuerwehr selbst an, die dann 3 Minuten später die Dame aus dem Aufzug befreite.

Dies war dann zuviel und mein Freund kündigte bei dieser Sichertsfirma seinen Job.

Diese Niederlassung in Hamburg gibt es heute noch, es arbeiten dort die selben Wachleute die vom selben Niederlassungsleiter und den selben Schichtleitern angewiesen werden. Mein Freund hat bis heute keinen Arbeitsvertrag von der Firma Sicherheit-Nord erhalten (angebl. wegen organisatorischen Problemen in Kiel). Auch hat Sicherheit-Nord nie ein polizeiliches Führungszeugnis von meinem Freund gesehn. Und das billig zusammengeschusterte Blue-Tooth Netzwerk dieser Firma in Hamburg ist nach wie vor ungesichert und aus 70m Entfernung zu joinen! Man kann sämtliche Kundendaten / Dienstpläne / Revierpläne / Kontrollzeiten / Alarmanlagenkonfigurationen, Rückstellcodes uvm. gegen Zugriffe von aussen sichern! Die scheinbar nicht… Stimmt auch nicht mehr, das Netzwerk soll jetzt sicher sein! Möglicherweise war dies dem Niederlassungsleiter auch gar nicht bekannt und es war ein Hardwareeingriff eines der Mitarbeiter

Edit: Frisch von der Hompage des Unternehmens…

Wir von der Sicherheit Nord zeigen Ihnen hier entscheidende Lösungen für die private und betriebliche Sicherheit, alle Bereiche und Arbeitsfelder, unsere Stärken und Schwerpunkte der Unternehmensgruppe und wie wir Sicherheit bei und mit unseren Kunden definieren.

Die Sicherheit Nord GmbH & Co. KG wurde 1972 gegründet.

Ihre persönliche Sicherheit und der Schutz Ihres Eigentums sind uns sehr wichtig. Wir zeigen Ihnen gern, dass Ihr Anspruch auf Sicherheit bei uns in sicheren Händen ist.

Die Qualität unserer Leistung definieren wir nach DIN EN ISO 9001 : 2000 in unserem Qualitätshandbuch über unsere Unternehmensgrundsätze und Ziele.

22 Kommentare »

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  1. Moin, Moin!

    Ich hoffe, daß Du inzwischen Anzeige bei der Polizei erstattet hast und daß Du das, was Du hier schreibst, hieb und stichfest beweisen kannst.
    Sonst wirst Du wohl ganz schnell einen wenig humorlosen Brief mit einer Abmahnung bekommen . . .

    In diesem Sinne,
    Kurt

  2. In Deutschland kriegst du auch Abmahnungen ins Haus, wenn du wasserdichte Beweise hast. Das Abmahnwesen hat den Zweck einzuschüchtern und nicht aufzuklären.

  3. Ich habe auch bei diesem Unternehmen gearbeitet und was hier steht, kommt mir sehr bekannt vor. Abmahnungen dürften wenn überhaupt gewaltig nach hinten losgehen, denn wäre ich genötigt meine Erlebnisse beizusteuern.

  4. @ elvis und silversurfer

    Ihr postet hier auch so schön aus der anonymen Deckung heraus . . . wo werdet ihr sein, wenn es den Blogbetreiber dieses Blogs wider Erwarten doch erwischt?

    @ silversurfer

    Deine beiden Sätze treffen den Punkt – ja so isses (=eine riesen Sauerei!).

    Aber leider setzt sich der Blogbetreiber recht geschickt zwischen die Stühle:
    Kann er seine Sache beweisen, dann braucht er eine Abmahnung nicht zu fürchten; die kann er einfach in den Müll schmeißen. Kommt es dann doch zum Verfahren, verliert vorraussichtlich die abmahnende Firma.
    Aber dann kommt der Staatsanwalt auf den Plan.
    Und da sind dann wohl beide dran, die Firma und der Blogbetreiber!.
    Der Blogger hier wird wegen Begünstigung von Straftaten belangt werden, weil er diese nicht angezeigt hat.

    Da ist aber noch ein Rattenschwanz*) dran, an der ganzen Sache . . . die kann ich dir allerdings hier nicht öffentlich schreiben; meine eMail-Adresse findest Du in meinem Blog. ;-)

    *) Eine Rückmeldung von einem anderen Leser (S.R)kam schon bei mir an. Auch dort werden von kompetenter Seite rechtliche Bedenken geäußert.

    Kurt

  5. Herzlichen Glückwunsch!

    Deine Links in der Blogroll zu Rotglut.org und A.John sind wieder erreichbar.

  6. Wenn es mich erwischen sollte, dann ist es eben so. Wenn geschmacksfrage so etwas postet, dann hat er vorher sich ganz klar Gedanken über die Konsequenzen gemacht, und bei den Beitrag weiß ich, dass er über einen Monat damit schwanger ging, diesen zu veröffentlichen. Ich mach mir da eigentlich nicht allzu viel Sorgen. Und wenn eine Abmahnung kommen sollte, ist anwaltliche Unterstützung nicht weit.
    Oder in kurz: Die Story ist Wasserdicht.

  7. @kurt – Ich danke Dir für Deine Hinweise, Sie sind grundsätzlich richtig und gut. Allerdings habe ich mir das Ganze tatsächlich sehr lange und gut überlegt und kann selbstverständlich ALLES belegen und auch aus eigenen Erlebnissen bezeugen. Tatsächlich ist es so, das zu dem Zeitpunkt dieser Vorfälle seitens der Vorgesetzten NICHTS unternommen wurde! Es wurde sogar der einzig gute (türkische) Schichtleiter rausgemobbt, damit der AZUBI seinen Job übernehmen konnte … uvm.

  8. @ zappi und @ geschmacksfrage

    Wenn ihr den Anwalt vor der Veröffentlichung gefragt habt, dann bin ich beruhigt.

    Dann stellt sich jetzt die nächste Frage,
    ist es den Bewohnern von Klein-Bloggersdorf gestattet, auf diesen Artikel zu verlinken?

    Kurt

  9. Deinen Beitrag kann ich ohne wenn und aber bestätigen…es ist leider nicht nur in der von Dir beschriebenen Stadt gang und gäbe mit unausgebildetem Personal zu arbeiten und dafür auch noch viel Kohle zu verlangen.! Im Personenschutz sieht es übrigens nicht viel anders aus.!
    Und was das „klauen“ angeht…wer nicht ordentlich bezahlt wird, der nimmt sich halt was er braucht.!
    P.S. -nenne im nächsten Beitrag doch einfach den Namen der Firma und stelle die ganze Sache in div.Foren zur Diskussion online.!
    Viel Glück

  10. @Kurt
    Zu dem Thema Verlinkung gint es eigentlich nur folgendes zu sagen: Wenn man auf ein heißes Eisen verlinkt, sollte man das dann immer auch mit der geboten Vorsicht kommentieren. Also klar machen, dass das nicht die eigene Meinund wiederspiegelt, sondern man als Beobachter fungiert, und in dieser Funktion die Geschichte bewertet. Und immer dabei erwähnen, dass man nicht weiß ob das stimmt. Leider dürfen unsere Hofberichtserstattungsorgane wie Bild, Mopo und so weiter soviel scheiße schreiben wie sie wollen, denen passiert immer nix. Siehe den aktuellen Fall mit dem aus dem Hochhaus geworfenen Baby, wo selbst als bekannt war, dass der Freund der Mutter es nicht war, das Bild wieder veröffentlicht worden ist. Oder schau mal bei Marcel Bartels vorbei, der hat aktuell Ärger, weil er über einen TV-Bericht von BR gebloggt hat. Es ist egal was du machst, hast du ne deutsche Domain, versuchen die dich Mundtot zu machen. Von freier Meinungsäußerung sind wir hier so weit entfernt, wie China zur Demokratie.

  11. ich bin auch ein Ex dieser Firma, aber aus der grossen Niederlassung aus Berlin, kenne aber die Vorgaenge die hier beschrieben werden aus der Zentrale. Kann das leider nur bestaetigen, das mit dem Diebstahl war/ist in Berlin sogar noch mehr ( es gab vor ein paar Jahren ein Fall mit einem AV der einen Softwarehersteller bestohlen hat ),da hat die Kripo eine Falle gestellt und den Mann in der Firma festgenommen. 200 Stunden ist gar nichts, 240 Stunden und Nachts eine Sonderkontrolle nach der anderen, das war die Regel. Uebermuedung ist ein echtes Unfallrisiko,aber das ist dem EL egal. Hauptsache alle Steckstellen wurden angelaufen. Und wenn du dann von 5,25 Euro nicht leben kannst und zum NL gehst, kann du darauf warten das deine Karte am Eingang nicht mehr funktioniert und du von einem der alten AV ( die verdienen teilweise 8 Euro ) deine Kuendigung nach Hause gebracht bekommst.Gehst du nicht zum NL bleibt dann wirklich nur noch klauen !LEIDER,LEIDER ist das alles wahr UND nachpruefbar.

  12. Sehr geehrte Damen und Herren,

    in dem Artikel „Sicherheitsdienst ?“ des Autors „Geschmacksfrage“ vom 19.03.2007 sowie den dbzgl. folgenden Kommentaren wird im Hinblick auf unsere Firma, die Sicherheit Nord GmbH & Co. KG, auf verschiedene als Missstand empfunden Sachverhalte und Vorgänge Bezug genommen.

    Hier handelt es sich zum großen Teil um rein verleumderische und nicht der Realität entsprechende Vorgänge, zu deren Löschung wir mit separatem Schreiben aufgefordert haben. Wir gehen insoweit davon aus, dass diese Passagen demnächst gelöscht werden bzw. inzwischen gelöscht sind.

    Weiter sehen wir uns veranlasst im Hinblick auf unter die Meinungsäußerungsfreiheit fallenden, jedoch leider ebenfalls nur bedingte „korrekten“ Darstellungen zu antworten und diese richtig zu stellen.

    Zunächst ist einmal anzumerken, dass wir und unsere Mitarbeiter/-innen – wie alle anderen Menschen und Firmen auch – nicht frei von Fehlern sind. Diese lagen in einigen Fällen in der Vergangenheit vor und werden auch in Zukunft nicht zu vermeiden sein. Fehler sind von uns stets zur Veranlassung genommen worden in unseren Prozessbeschreibungen und Einweisungen dbzgl. Verbesserungen vorzunehmen bzw. die Kolleginnen und Kollegen zu belehren. Wir haben mithin den Grundsatz beherzigt, dass wir versuchen aus unseren Fehlern zu lernen, diese in Zukunft zu vermeiden und dadurch unsere Dienstleistung beständig zu verbessern. In einigen Fällen führten Fehlverhalten auch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    In dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall haben wir aus tatsächlich vorliegenden Versäumnissen die Konsequenzen gezogen und die betroffenen Kollegen belehrt, insbesondere aber auch die Auftraggeber darum gebeten in Zukunft verstärkt darauf zu achten, dass bei Änderungen der Verschlusssysteme ein entsprechender Schlüssel ausgehändigt wird.

    Wir bitten hier um Verständnis, dass wir nicht stets unter allen Mitarbeitern/-innen verlauten lassen, das und wer von den Kollegen/-innen bzgl. einer fehlerhaften Handlung in welchem Umfange belehrt wurde bzw. welche weitergehenden Maßnahmen ergriffen worden sind. Wir denken, dass insoweit die Information, dass der Fehler abgestellt wird bzw. wurde, ausreichen muss.

    Weiter sind einige der von Ihnen angesprochenen Punkte leider nur deshalb auf unsere Firma als Missstand bezogen, da sich die Autoren über die wirtschaftlichen, tariflichen und rechtlichen Gegebenheiten im Unklaren befinden bzw. der seinerzeit bei uns beschäftigte Kollege verschiedene Situationen falsch eingeschätzt hat.

    I. Revierdienst
    Revierdienst bedeutet, dass Sicherheitskräfte mit Kfz in bestimmten Bereichen („Revier“) eingesetzt werden. Er bedeutet nicht, dass eine ständige Präsenz vorliegt oder „Streifenfahrten“ unternommen werden. Aufgabe ist vielmehr die Frequentierung bestimmter Sicherungsobjekte, um hier entweder Verschlüsse vorzunehmen oder eingehende Alarmmeldungen von Einbruchmeldeanlagen oder sonstigen technischen Meldesystemen zu überprüfen. Die Dienstausübung erfolgt in aller Regel alleine und selbständig. Über Kommunikationsmittel wird durchgehende Verbindung zur Zentrale gehalten. Waffen oder Hunde werden in aller Regel nicht mitgeführt.

    Der Revierdienst der Sicherheitsdienste ist keine „Hilfspolizei“, besondere Rechte, über die Rechte „normaler“ Bürger hinausgehende Befugnisse, kommen uns nicht zu und werden von uns auch nicht angestrebt. Z.B. das Mitführen von Waffen ist daher rechtlich ausgeschlossen und – wie die Erfahrung lehrt – auch völlig unnötig.

    Auch dient der Revierdienst im Bereich der Alarmverfolgung primär der Alarmverifikation eingehender Alarmmeldungen aufgeschalteter Einbruchmelde- und technischer Prüfanlagen, was nicht gleichbedeutend damit ist, dass eine beachtliche Anzahl der eingehenden Alarmmeldungen tatsächlich auf einen Einbruch oder einen technischen Fehler verweist.

    Insb. Einbruchmeldeanlagen sind konstruktionsbedingt relativ leicht auslösbar, d.h. sie sprechen auf diverse Umwelteinflüsse an, welche nicht zwingend auf einen Einbruch hindeuten. Tatsächlich ist es so, dass über 99 % sämtlicher Alarmmeldungen nichts mit Einbrüchen zu tun haben. Dies ist auch jedem Revierfahrer bekannt.

    Grundsätzlich ist jeder Fehlalarm, welcher zum Einsatz der Polizei oder Feuerwehr führt, vom Verursacher – in der Regel dem Eigentümer der Liegenschaft – zu erstatten und belastet zudem die Einsatzkapazität der staatlichen Sicherheitsorgane enorm. Dies kann im Einzelfall zu Kosten von mehreren tausend Euro führen. Sinn und Zweck der Alarmverfolgung ist es nun nicht primär die Konfrontation mit Einbrechern u.ä. zu suchen, sondern festzustellen, ob ein Fehlalarm gegeben ist oder nicht. In aller Regel kann dies bereits vor Betreten des Gebäudes bzw. unmittelbar an der Alarmanlage selbst festgestellt werden. Im Falle der Feststellung eines Einbruches, z.B. anhand einer eingedrückten Fensterscheibe, ist es nicht Aufgabe der Revierkraft in das Gebäude vorzudringen und – einem MEK gleich – die Täterverfolgung aufzunehmen. Für derartige Maßnahmen sind – wie richtig dargestellt wird – die zivilen Sicherheitskräfte im Revierdienst – dies gilt unserer Kenntnis nach für alle deutschen Firmen – weder ausgerüstet noch ausgebildet. Dies ist alleine Aufgabe der Polizei. Dementsprechend besteht die allgemeine Anweisung im Falle der Feststellung einer Straftat darin unverzüglich die Polizei zu alarmieren und nicht auf eigene Faust auf Tätersuche zu gehen.

    Die Erfahrung der letzten 35 Jahre zeigt, dass nicht ein einziger Revierfahrer im Rahmen einer Alarmverfolgung in Gefahr für Leib oder Leben bei der Konfrontation mit einem Einbrecher geraten ist.

    Zudem darf aufgrund kriminologischer Erkenntnisse bezweifelt werden, dass Einbrecher meist „gewaltbereit“ und „unberechenbar“ sind.

    Auch unsere Erfahrung lehrt, dass bei Auslösung einer Einbruchmeldeanlage der oder die Täter zumeist die Flucht ergreifen, so dass es bereits aus diesem Grunde zu keiner Konfrontation kommt.

    Gleiches gilt in den seltenen Fällen, bei denen unsere Kräfte noch auf den Täter treffen, wobei dies in aller Regel derart abläuft, dass unsere Sicherheitskraft eine flüchtende oder sonst verdächtige Personen sichtet und dies den Polizeikräften gemeldet wird.

    In jenen Fällen, bei denen ein Flüchtling gestellt wurde, ergab sich dieser zumeist, ohne dass es zum Erfordernis von Gewaltanwendung kam. In keinem uns bekannten Fall kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, welche über ein Festhalten hinausging.

    Die Gefahr ist also – entgegen den Darstellungen im Text und den dbzgl. offenbar zum Vorbild genommene filmischen Darstellungen – als gering einzuschätzen.

    II.§ 34 a GewO–Unterrichtung, Sachkundeprüfung
    „Sicherheitskraft“ ist kein Ausbildungsberuf. Dies auch, wenn eine 3jährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit möglich ist und von unserem Unternehmen auch durchgeführt wird.

    Staatlich vorgeschrieben und im „Standartfall“ auch ausreichend ist für die Sicherheitskraft ohne Öffentlichkeitskontakt die Unterrichtung bei der IHK und für die Sicherheitskraft mit Öffentlichkeitskontakt die Sachkundeprüfung mit erfolgreichem Abschluss. Dies jeweils nach § 34 a GewO. Daneben gelten die Vorschriften der Bewachungsverordnung (BewachV).

    Die interne Ausbildung besteht aus Objekteinweisungen, der Erstellung und Bekanntgabe allgemeiner Begehungsvorschriften und Dienstanweisungen, der Kontrollen durch die Vorgesetzten und der Durchführung von Lehrgängen, wie z.B. Umgang mit Menschen, Fahrsicherheitstraining, Erste Hilfe u.a.

    Ob die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO tatsächlich derart einfach ist, wie dargestellt, mag aufgrund der Durchfallquoten von bis zu 80 % bezweifelt werden. Zudem wird nicht nur ein Wissen bzgl. der sog. „Jedermannsrechte“ (z.B. §§ 855, 859, 860 BGB, §§ 32, 34 StGB und § 127 StPO) und der für unseren Tätigkeitsbereich wesentlichen strafrechtlichen Vorschriften ( z.B. §§ 22 ff., 25 ff., 223 ff. 240, 242 ff., 249 ff., 263, 267, 303, 323 c StGB) vermittelt, sondern sind auch technische und psychologische Elemente Bestandteil der Ausbildung und Prüfung.

    III. Azubi Werkschutzfachkraft
    Wie bereits dargestellt, ist der Beruf der Sicherheitskraft kein Ausbildungsberuf. Gleiches gilt im Bereich der Schichtleitung, auch hier existiert kein Ausbildungsberuf.

    Bei uns rekrutiert sich der Bereich der Schichtleiter aus Kräften, welche entweder über ein auf Erfahrung beruhendes Wissen und/oder eine Sonderausbildung verfügen. Hinzu tritt als wesentliches Element ein besonderes Vertrauensverhältnis, welches sowohl die zuständige Einsatzleitung als auch die vor Ort eingesetzten Kollegen/-innen zu der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter entwickelt haben.

    In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist es dann auch so, dass die Schichtleitung durch die Kollegen/-innen vor Ort vorgeschlagen und durch die Vorgesetzten nur bestätigt wird, es sich also um eine Auswahl innerhalb des Kollegenkreises handelt.

    Schichtleitung bedeutet dabei ein erhöhtes Maß an Verantwortung und damit auch Vertrauen, welches der Schichtleitung durch die vor Ort tätigen Kollegen/-innen und die Einsatzleitung entgegengebracht wird. Es bedeutet nicht, dass notwendigerweise besondere weitergehende Qualifikationen oder Ausbildungen vorhanden sein müssen.

    Wir haben in der Vergangenheit mit diesem System nur gute Erfahrungen gemacht.

    Im vorliegenden Falle war die Situation entsprechend gelagert.

    Der Kollege, welcher zum Schichtleiter berufen wurde, verfügte über eine erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO und befand sich daneben in der Ausbildung zur Werkschutzfachkraft, war also insoweit tatsächlich ein „Azubi“, hatte jedoch ebenso sämtliche Voraussetzungen einer „vollwertigen“ Sicherheitskraft im Revierdienst bereits erfüllt.

    Bei der Ausbildung zur Werkschutzfachkraft handelte es sich um eine Sonderausbildungsform. Sie bestand aus Lehrgänge zu den Themen Recht, Technik und Psychologie und wurde durch eine IHK-Prüfung abgeschlossen.

    Ein „Azubi“ zur Werkschutzfachkraft, zumal nach Absolvierung der § 34 a GewO-Sachkundeprüfung, verfügt zu jedem Zeitpunkt seiner Ausbildung über ein – gegenüber seinen insoweit nicht ausgebildeten Kollegen/-innen – gesteigertes Fachwissen und wird unmittelbar von der Niederlassungs- bzw. Einsatzleitung aus betreut.

    Was also vorliegend offenbar als Anschuldigung gedacht ist, entpuppt sich bei hinreichender Fachkenntnis als Darstellung eines personellen Vorteils.

    Zudem brachten sowohl wir als Firma, als auch die überwiegende Mehrzahl der eingesetzten Kollegen dem benannten Schichtleiter das erforderliche Vertrauen entgegen, was ggf. allerdings beim Autor des vorliegenden Schreibens nicht der Fall gewesen sein mag.

    Dieses Vertrauen war auch gerechtfertigt und wurde bestätigt.

    IV. Verdienst
    Der Verdienst in der Niederlassung Hamburg, wie auch in der Niederlassung Berlin und an anderen Standorten, richtet sich nach den tariflich vereinbarten Stundengrundlöhnen.

    Die dbzgl. Tarifverträge wurden in aller Regel mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgehandelt.

    Korrekt ist allerdings, dass die Situation hier mehr als unbefriedigend ist.

    Die Stundengrundlöhne sind in vielen Tarifgebieten niedrig, in einigen ostdeutschen Bundesländern zum Teil sogar katastrophal niedrig.

    Gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass wir zu der Gruppe von Firmen gehören, welche diese Stundengrundlöhne wenigstens auch zahlen und – wo wirtschaftlich möglich – eine außertarifliche Zulage gewähren. Dies ist bei weitem nicht bei allen unseren Mitbewerbern der Fall.

    Wir sind als Firma ständig bemüht mit unseren Kunden die Aufträge zu den besten Konditionen, d.h. insbesondere auch zu den besten Konditionen für unsere Arbeitnehmer/-innen, auszuhandeln, um so die ausgehandelten Preise an unsere Arbeitnehmer/-innen weiterleiten zu können.

    In aller Regel haben wir es jedoch mit Konkurrenzsituationen zu tun, in welchen Auftraggeber, selber den Geboten des Marktes oder leerer Haushaltskassen gehorchend, jeden Cent Differenz bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.

    Insoweit ein ehemaliger Kollege mithin in Berlin moniert, wir würden nur 5,25 € zahlen, so ist sicher korrekt, dass dies ein niedriger (Tarif-)Lohn ist, gleichwohl ist es jedoch zumindest der Tariflohn (§ 3 Ziffer 1. Punkt 1.1 ETV-Berlin vom 07.07.2003). Weiter ist zu berücksichtigen, dass wir – gerade auch in Berlin – in der Mehrzahl der Fälle eine zusätzliche, freiwillige außertarifliche Zulage gewähren. Andere Firmen leisten im Großraum Berlin 4,50 € und weniger an ihre Arbeitnehmer/-innen.

    Diese Firmen stellen dabei unsere direkte Konkurrenz dar, d.h. sind der Maßstab, an dem sich entscheidet, ob wir einen neuen Auftrag erhalten bzw. einen bereits bestehenden Auftrag verlieren. Auch der Laie sollte daher wissen, dass wir die Leistung des Tariflohnes wirtschaftlich mit Auftragsverlusten bzw. Ausschreibungsniederlagen bezahlen, diese jedoch hinnehmen, da uns bewusst ist, dass nur ausreichend entlohnte Sicherheitskräfte auch gute und motivierte Arbeit leisten werden.

    Wir bitten also insoweit um eine faire Behandlung und keine unwissende Vorverurteilung auf Basis von Allgemeinplätzen. Dies umso mehr, als das wir bei Einstellung auf diese Problematik hinweisen.

    Sind bessere Entlohnungen durchsetzbar, werden wir unter den Ersten sein, welche auch die Löhne unserer Kollegen/-innen anpassen werden, da gerade uns nur zu bewusst ist, dass eine auskömmliche finanzielle Ausstattung Grundlage einer zufriedenen, motivierten und zuverlässigen Berufsausübung ist.

    Wir hoffen, wie auch Sie und Ihre Kommentatoren, dass es hier zeitnah zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation kommen wird.

    V. Arbeitszeit
    Insoweit ist auf den vorherigen Punkt zu verweisen.

    Richtig ist, dass Arbeitszeiten von über 200 Stunden im Monat nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind. Ginge es nach unseren Mitarbeitern/-innen könnte diese Stundenanzahl – aufgrund der zum Teil geringen tariflichen Stundenlöhne – noch erhöht werden.

    Bei diesen Stundenzahlen ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Tätigkeitsfeld Sicherheitsdienst nicht beinhaltet, dass ununterbrochen auch tatsächlich (Sicherheits-) Tätigkeiten ausgeübt werden müssen. Anders, als z.B. im Baugewerbe, bedeutet eine Schichtzeit von 12 Stunden nicht, dass auch tatsächlich durchgehend 12 Stunden lang Handlungen der Gefahrenabwehr oder Kontrolltätigkeiten ausgeübt werden. Ein erheblicher Zeitraum besteht vielmehr aus Arbeitsbereitschaft, d.h. in der Bereitschaft jederzeit tätig werden zu können. Auch bei diesen Zeiten handelt es sich um Arbeitszeiten, gleichwohl stellen diese Zeiten auch Ruhephasen – jenseits der eigentlichen Pausenzeiten – dar.

    Auch werden bei uns Arbeitnehmer/-innen weder gezwungen derartige Stundenzahlen zu leisten, noch führen durchführbare Verringerungswünsche zu Nachteilen.

    Weiter sind diese Stundenansätze auch nichts Ungewöhnliches, sondern wiederum die – durch Tarifverträge und das Arbeitszeitgesetz – sanktionierte Regel.

    Auch hier geht der implizierte Vorwurf von Rechtsverletzungen ins Leere.

    Gleiches gilt für angeblich erhöhte Unfallrisiken.

    Schwere Unfälle, zumal im Revierdienst, aufgrund müdigkeitsbedingter Fehlverhalten sind uns unbekannt. Auswertungen haben ergeben, dass auch die „fahrlässigen“ Kleinunfälle (Blechschäden bis 500,– €) in der Regeln weder im fließenden Verkehr noch gegen Ende der Schichten auftreten, sondern zu über 90 % innerhalb der ersten 8 Arbeitsstunden.

    Von einem messbaren Zusammenhang zwischen Schichtzeiten und Unfallzahlen kann also nicht gesprochen werden, was auch daran liegen mag, dass – z.B. anders als bei Fernfahrern – in der Regel kein durchgehender Fahrbetrieb gegeben ist.

    VI. Ordnungsamtmeldung
    Insoweit schließlich darauf verwiesen wird, dass wir das polizeiliche Führungszeugnis des Kollegen nicht in der Personalakte hätten, so ist darauf zu verweisen, dass jede/r Bewerber/-in schon bei der Bewerbung nicht nur das Führungszeugnis vorzulegen hat und dies vom zuständigen Einsatzleiter zu prüfen ist, sondern diese Kraft vor Einsatzbeginn auch dem zuständigen Ordnungsamt zu melden ist und dort in einem weit umfassenderen Bereich überprüft wird, als es uns mittels eines sog. „kleinen“ Führungszeugnisses überhaupt möglich ist.

    Liegt ein Führungszeugnis nicht vor, etwa weil der/die Bewerber/-in beim Bewerbungstermin lediglich den Nachweis der Beantragung vorgelegt hat und der zuständige Einsatzleiter es später versäumt hat das Führungszeugnis im Original zu verlangen, so ist dies sicherlich ein Fehler, jedoch ändert dies nichts an der Praxis, dass die Prüfung durch die Ordnungsämter gleichwohl erfolgt.

    Zur Verdeutlichung sei darauf hingewiesen, dass von 7 Bewerbern im Jahre 2006 welche aufgrund von Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis nicht akzeptiert wurden, 5 laut „kleinem“, uns vorliegendem Führungszeugnis unbelastet waren und uns erst über die Ordnungsbehörde vorliegende Delikte mitgeteilt worden sind.

    Trotzdem ist es natürlich richtig, dass die fehlende Prüfung der Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses seitens des zuständigen Einsatzleiters einen schwerwiegenden Dienstverstoß darstellt.

    Fallen Versäumnisse bei der Vorlage der Führungszeugnisse auf, so erfolgt eine ernsthafte Belehrung des verantwortlichen Einsatzleiters.

    Abschließend möchten wir für die Zukunft darum bitten nicht jeden als Mangel empfundenen oder tatsächlich gegebenen Sachstand auf unsere Firma zu beziehen ohne vorab die Sachlage zu hinterfragen.

    Auch dem ehemaligen Kollegen, der vorliegend unter dem Pseudonym „Geschmacksfrage“ diesen Artikel verfasst hat, möchten wir sagen, dass wir bereits die in seiner Kündigung genannten Punkte zu Anlass von Klärungen und Änderungen genommen haben. Es wäre schön gewesen, wenn er sich vor Abfassung dieses Artikels nochmals an uns gewendet hätte, so dass wir ihm diesen Sachverhalt auch hätten erläutern können. Gleiches gilt für die Punkte, welche von ihm nunmehr erstmals angerissen worden sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    S I C H E R H E I T
    N O R D
    G M B H & C O. K G

    Timm Bluhm
    Niederlassungsleitung
    Hamburg

  13. @ Herrn Timm Bluhm
    Gerne bin ich bereit evtl. unrichtige Formulierungen aus meinem Beitrag zu entfernen, so sie mir diese denn benennen, davon ausgehend das sie dies in dem angekündigtem Schreiben tun, warte ich gespannt darauf. Denn in meinem Beitrag steht NICHTS was ich nicht selbst erlebt habe.

    Sollten sie nun tatsächlich aufgrund der ihnen bekannten Mißstände gehandelt haben, so sehe ich das keineswegs als lobenswert sondern als Selbstverständlichkeit.

    Ihre Rechtfertigung, sie müssten ja geringe Löhne zahlen, weil Mitbewerber noch viel weniger zahlen und somit günstiger sind, spiegelt leider die allgemeine Ansicht wieder, das man über den Preis und nicht über die Qualität bei einem Kunden zum Auftrag gelangt.Ich darf sie hierbei an ihren ehemaligen Kunden (Gefahrgutlager) erinnern, der die Verträge mit ihnen kündigte und zu einem teureren Anbieter wechselte. Wenn ich mich recht erinnere war ihm die Frequenz der wechselnden Revierfahrer zu hoch?

    Ein Lob möchte ich ihnen an dieser Stelle aber doch noch aussprechen. Im Gegensatz zu den Meisten haben sie sich hier den Aussagen gestellt. Das zeigt zumindest mir, das sie an ihrer Arbeit und ihrem Unternehmen interessiert sind. Kritik wird es immer geben, es kommt nur darauf an ob man bereit ist damit auch umzugehen und nötigenfalls etwas zu verändern.

    Davon ausgehend das es nicht nur leere Worte sind, sondern sie tatsächlich durchgegriffen haben verbleibe ich in Erwartung des angekündigten Schreibens und zeige ihnen deutlich die Bereitschaft an, Ihnen entgegen zu kommen.

  14. “Es ist extrem leichtsinnig, ALLEIN und ohne SCHUTZ / AUSBILDUNG solche Tatorte frisch nach dem Einbruch zu betreten!! Ein evtl. noch vor Ort befindlicher Straftäter befindet sich in einer extremen Stresssituation und handelt zu aller meisst gewalttätig und unberechenbar!”

    Dies war/ist nebenbei gesagt ein Zitat des ehemaligen Polizisten der in dem Lehrgang zur IHK Prüfung als Dozent eingesetzt wurde. Interessant das sie dem jetzt widersprechen….

  15. Die gestrichenen Worte habe ich aus meinem Beitrag entfernt, da sich hierdurch eine Person beledigt fühlt. Das will ich natürlich nicht.

  16. […] Wort noch zu den Sicherheitskräften: Hört auf irgendwelche Nazis zu beschäftigen die sich gerade mit Ausländern immer wieder derbe […]

  17. Guten Tag Herr Bluhm

    Zu diesem von Ihnen verfassten Kommentar erlaube ich mir einige Details aus der Vergangenheit als Gegensatz zu schreiben.

    1. S I C H E R H E I T
    N O R D
    G M B H & C O. K G
    Timm Bluhm
    Niederlassungsleitung
    Hamburg
    Kommentar von Sicherheit Nord GmbH & Co. KG — Donnerstag 19 April. 2007

    Sie schreiben :
    Die Erfahrung der letzten 35 Jahre zeigt, dass nicht ein einziger Revierfahrer im Rahmen einer Alarmverfolgung in Gefahr für Leib oder Leben bei der Konfrontation mit einem -Einbrecher geraten ist.

    Ich weiss von min. 1 Kollegen der innerhalb des Dienstes einer Sitation ausgestzt wurde in der um sein Leben fuerchten musste, wurde erdoch waehrend einer Intervention von einem Straftaeter angeriffen. Der kollege ist meines Wissens immer noch bei SN bescgaeftigt, fragen sie mal ihre Alarmverfolger bevor Sie so etwas schreiben !

    Sie schreiben :
    In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist es dann auch so, dass die Schichtleitungdurch die Kollegen/-innen vor Ort vorgeschlagen und durch die Vorgesetzten nurbestätigt wird, es sich also um eine Auswahl innerhalb des Kollegenkreises handeltWir haben in der Vergangenheit mit diesem System nur gute Erfahrungen gemacht.

    Im Gegensatz dazu steht die Personalie „ Sven Fischer „ ehm. Tourenleiter im Rever und Alarm Bereich Berlin, dieser war weder bei den Kollegen geachtet noch bei der Firma, schliesslich wurde er von SN entlassen !

    Sie schreiben:
    Gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass wir zu der Gruppe von Firmen gehören, welche diese Stundengrundlöhne wenigstens auch zahlen und – wo wirtschaftlich möglich – eine außertarifliche Zulage gewähren

    Das ist eine Unverschaemtheit, Sie wollen dafuer gelobt werden das Sie ueberhaupt Lohn zahlen ? Und die Mehrzahl ihrer beschaeftigten bekommt nur eine Pseudo Lohnzulage, bitte schreiben Sie doch einmal wie hoch diese ist ( 5 Cent ? )

    .

    Sie schreiben :
    Insoweit ein ehemaliger Kollege mithin in Berlin moniert, wir würden nur 5,25 € zahlen, so ist sicher korrekt, dass dies ein niedriger (Tarif-)Lohn ist, gleichwohl ist es jedoch zumindest der Tariflohn (§ 3 Ziffer 1. Punkt 1.1 ETV-Berlin vom 07.07.2003). Weiter ist zu berücksichtigen, dass wir – gerade auch in Berlin – in der Mehrzahl der Fälle eine zusätzliche, freiwillige außertarifliche Zulage gewähren. Andere Firmen leisten im Großraum Berlin 4,50 € und weniger an ihre Arbeitnehmer/-innen.

    Nun, die Mehrheit der in Berlin taetigen Firmen zahlt diesen Lohn, Sie sind also nichts Besonderes, wie gesagt ein Lob nur weil Sie Lohn ausbezahlen koennen Sie nicht erwarten.

    Sie schreiben :
    Bei diesen Stundenzahlen ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Tätigkeitsfeld Sicherheitsdienst nicht beinhaltet, dass ununterbrochen auch tatsächlich (Sicherheits-) Tätigkeiten ausgeübt werden müssen. Anders, als z.B. im Baugewerbe, bedeutet eine Schichtzeit von 12 Stunden nicht, dass auch tatsächlich durchgehend 12 Stunden lang Handlungen der Gefahrenabwehr oder Kontrolltätigkeiten ausgeübt werden. Ein erheblicher Zeitraum besteht vielmehr aus Arbeitsbereitschaft, d.h. in der Bereitschaft jederzeit tätig werden zu können. Auch bei diesen Zeiten handelt es sich um Arbeitszeiten, gleichwohl stellen diese Zeiten auch Ruhephasen – jenseits der eigentlichen Pausenzeiten – dar.

    Sie luegen ! Als Revierfahrer sind die Touren teilweise so ausgelegt das de Fahrer Auto faehrt, aussteigt sein Kontrollobjekt bestreift und nach dem einsteigen ohne Pause weiterfaehrt, zum naechsten Objekt ! Und das 12 Stunden lang ! Ohne Pause !
    Sie koennen hier etwas anderes schreiben oder versuchen die Leser mit dem Trick der angeblichen „ nicht andauerden Kontrolltaetigkeit“ hinters Licht zu fuehren, aber die Unwahrheit bleibt es dennoch, ich weiss es, ich musste das tun. UND in meinen Tourenbuechern habe ich und andere Keollegen das auch dokumentiert !

    Sie schreiben :
    Gleiches gilt für angeblich erhöhte Unfallrisiken
    Schwere Unfälle, zumal im Revierdienst, aufgrund müdigkeitsbedingter Fehlverhalten sind uns unbekannt. Auswertungen haben ergeben, dass auch die „fahrlässigen“ Kleinunfälle (Blechschäden bis 500,– €) in der Regeln weder im fließenden Verkehr noch gegen Ende der Schichten auftreten, sondern zu über 90 % innerhalb der ersten 8 Arbeitsstunden

    Wieder nicht richtig, was war mit dem Kollegen der Mitte der 90er Jahre gegen eine Laterne auf gerader Strasse gefahren ist ? Oder haufige Anzahl der Auffahrunfaelle aufgrund von „ Fahrlaessigkeit“ wie Sie es nennen, ich nenne es Muedigkeit !
    Nicht zu vergessen, der TOEDLICHE UNFALL in der Ringstr. In Berlin !!
    Es ist reines Glueck der Firma und des Fahrers das die Polizei keine Zeugen ermitteln konnte
    Das sind Fakten !

  18. Hallo Exrevierfahrer, wärest du so nett uns via der von mir eingerichteten Kontakt Seite kurz eine Nachricht zu hinterlassen? Falls wieder Beschwerden in Form eines ziemlich dicken Briefumschlages kommen. Wollen wir, in diesen Fall Geschmacksfrage und meine Wenigkeit, schon Wissen für wen wir den Kopf hinhalten. Deine Daten und sonstige Informationen werden natürlich nicht unter keinen Umständen weitergegeben, außer du willst es so.

  19. Ich stimme zappi deutlich zu, deine Daten bleiben solange bei uns bis du sie freigeben möchtest!

    Ich selbst bereite gerade einen neuen Post über Sicherheitsdienste vor, vielleicht können einige deiner Erfahrungen ja mit einfliessen. Dazu benötigte ich aber dann z.B. eine Kopie (gern als PDF) von deinem Tourenbuch, auf dem entsprechende Tourenplanung vermerkt ist.

  20. Durch Zufall bin ich bei meinen Recherchen im www auf diesen Blog gekommen und muss ein RIESEN Kompliment an den Betreiber abgeben, das er hier einmal die Missstände im Bereich Security ( nicht nur bei der hier beschriebenen Firma ) der Öffentlichkeit mitteilt.

    Zu meiner Person:
    Ich bin 46 Jahre alt und seit 23 Jahren in der Sicherheitsbranche, hauptsächlich jedoch im Bereich Diebstahlsbekämpfung als selbständiger Detektiv in NRW tätig.

    Schon vor 23 Jahren bekam ich von der, mich beauftragenden Firma einen Stundenlohn von 12,65 DM zzgl. MwSt als sogenannter Subunternehmer.

    Die seinerzeit von Firmen mit Kunden abgerechneten Stundensätze lagen ca bei 18,– je Std. zzgl. MwSt….teilweise etwas höher.

    Ich hatte schon damals das Glück für eine Firma tätig zu sein die auch auf die interne Ausbildung bezüglich Gesetze Verhalten Arbeitsweise usw. Wert legte, so das wir schon lange vor Einführung der Sachkundeprüfung nach § 34a fit für den Arbeitsalltag in unserem Einsatzbereich gemacht wurden.

    Früher genügte es im Allgemeinen, sich beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe als detektiv anzumelden, was seinerzeit ganze 20 Mark gekostet hat.
    Somit konnte jeder der ein halbwegs einwandfreies Führungszeugnis hatte sich in kürzester Zeit und ohne jegliches Fachwissen als sogenannter DETEKTIV selbständig machen und Aufträge suchen und annehmen.

    Leider waren auch damals schon viele schwarze Schaafe in der Branche tätig.

    Heute muss man die sogenannte Prüfung bei der IHK ablegen und darf dann das selbe machen wie wir früher ohne jegliche Prüfung.
    Leider wird hier aber keinerlei Praxis vor Ort vermittelt oder erlernt, was die Qualität der Arbeit eines geprüften erhöhen könnte.

    Dies nur so nebenbei erwähnt.

    Was mich persönlich etwas verärgert ist die Tatsache, das sich viele der damaligen „Detektive“ selbständig gemacht haben und heute in fast allen Bereichen der Security tätig sind und Ihre Dienste anbieten.
    Dabei unterbieten sie sich gegenseitig dermaßen in den Stundensätzen, das sie nur noch Löhne von 5 Euro zzgl. MwSt an ihr Personal zahlen können, welches sie meist als Subunternehmer arbeiten lassen um Sozialabgaben zu sparen.
    Was bitte können diese SELBSTÄNDIGEN FACHKRÄFTE denn noch für eine Arbeitsmoral an den Tag legen wenn sie für einen Hungerlohn arbeiten der unter dem einer Putzfrau liegt?

    Testweise habe ich einmal als angeblicher Eventveranstalter einige Angebote von relativ großen Security Firmen eingeholt und war erschrocken über das was mir da ins Hasu flatterte:
    Präsentationsmappen in Hochglanz mit sehr Seiten und viel bla bla….
    Aber dann einen Stundensatz von 10 Euro zzgl. MwSt.

    Was bitte können Mitarbeiter einer solchen Firma denn noch verdienen wenn man die ganzen Nebenkosten für Büromiete, Versicherungen, Telefonkosten, Sekretärin und internes Personal sowie Fahrzeuge und deren Kosten berücksichtigt?

    Diese Mitarbeiter werden doch fast schon Aufgrund dieser Dumpinglöhne dazu genötigt sich nebenbei auf irgendeine Weise schadlos zu halten.

    Meiner Meinung nach sollten alle Auftraggeber einmal überdenken, ob sie eine Firma beschäftigen die so „günstig“ ihre Dienste anbietet.

    Qualität hat nun einmal ihren Preis und wenn ein Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe einen vernünftigen Stundenlohn bekommt muss man nicht noch Angst haben das er aus Geldnot heraus selber kriminell wird.
    Firmen die um jeden Preis einen Auftrag annehmen und diese dann an andere Firmen ( Subunternehmer ) übertragen um blos keine fest angestellten sozialabgabepflichtigen Mitarbeiter beschäftigen zu müssen sind in meinen Augen nichts anderes als Blender die so tun als seien sie ein Riesen Unternehmen und in Wirklichkeit sind sie eigentlich nur Jobvermittler der unteren Klasse!

    Denen ist es doch eigentlich egal was die Mitarbeiter machen um zu leben oder überleben ….hauptsache sie haben ihre 3 oder 4 Euro je Stunde an dem Auftrag verdient.

    Ich möchte nicht wissen wie viele Unternehmen Fußballvereine oder sonstige Auftraggeber Security Firmen mit ihren Anliegen beauftragen, im Glauben die eingesetzten Kräfte seinen vollwertige Mitarbeiter dieser Firma, wobei die in Wirklichkeit je nach Auftrag von überall her zusammengetrommelte Hilfskräfte sind!

    Also ist auch hier eine qualitative Arbeit nicht garantiert da die Securityfirmen selber noch nicht einmal genau sagen können wen sie da eigentlich für den Kunden arbeiten lassen.

    Wenn man also berücksichtigt, das vor 23 Jahren schon über 12 Mark die Stunde für die Mitarbeiter gezahlt wurden und heute im Jahr 2007 teilweise nur 5 Euro so muss ich sagen … arme Branche, arme Auftraggeber und noch vielärmere Mitarbeiter…. schade ums Geld.

    Vielleicht passt dieser Eintrag nicht ganz zum Beitrag, aber es erklärt vielleicht ein wenig die heutige Situation und
    die Tatsache das es solche Missstände wie im Beitrag beschrieben gibt.
    Profit um jeden Preis … und hier eben zum Preis der Sicherheit die man eigentlich als Auftraggeber haben möchte!

  21. Hallo,

    habe eine Webseite mit Infos und Büchern für Arbeitnehmer gefunden. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen, der Probleme am Arbeitsplatz hat.

  22. Nachtrag:

    Leider scheint sich bei der Sicherheit Nord in Hamburg doch nicht ganz so viel geändert zu haben, wie seitens der Niederlassungsleitung hier beschrieben wurde. Ein Geschäftsmann aus Hamburg, der ehemals Kunde der Sicherheit Nord Hamburg war, hat sich bei mir gemeldet und sich positiv über meinen Beitrag hier geäußert. Einiges konnte er aus eigener Erfahrung bestätigen, anderes nicht. Aber viel interessanter wird für mich der Kontakt zu einem seiner Mitarbeiter sein, der zuvor bei Sicherheit Nord beschäftigt war und ihm auch so manch eine Story erzählte. Mal sehen ob und was der Mann an neuen oder aktuelleren Informationen beitragen und belegen kann. Evtl. dann also doch noch ein weiterer Post?


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